AGB

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H2scan Standard-AGB – 15.07.2026

 

1. Vertragsabschluss, Geltungsbereich:

(a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf und Verkauf der im Vertrag beschriebenen Waren, zu dem dieses Dokument gehört, sowie für alle nachfolgenden Geschäfte zwischen Käufer und H2scan Corporation („Verkäufer“). Sie werden verbindlich und durchsetzbar, sobald (i) sie vom Käufer oder dessen Vertreter oder Makler unterzeichnet oder angenommen werden; oder (ii) falls sie nicht unterzeichnet oder angenommen werden, mit der Übergabe durch den Verkäufer an den Käufer, es sei denn, der Käufer widerspricht dem Verkäufer innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt schriftlich. (b) Diese Bedingungen ersetzen alle in der Bestellung des Käufers oder in anderen Dokumenten enthaltenen Bedingungen, unabhängig von Datum und Eingangsdatum. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen werden ausdrücklich abgelehnt. Die Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer setzt ausdrücklich die Zustimmung des Käufers zu den in diesem Formular dargelegten Bedingungen voraus. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien. Alle mündlichen oder schriftlichen Sortiments- oder Versandanweisungen für die hierunter fallenden Waren unterliegen den Bedingungen dieses Vertrags. (c) Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Änderungen, Stornierungen, Modifikationen, Abänderungen oder Änderungsaufträge hinsichtlich der Mengen, Typen, Größen oder Stile der hierunter verkauften Waren.

2. ANGEBOTE:

Angebote sind sechzig (60) Tage ab ihrem Datum gültig, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich angegeben ist. Die angegebenen Preise sind Festpreise für Bestellungen, deren Versand laut Verkäufer innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Eingang der schriftlichen Bestellung des Käufers erfolgt; andernfalls behält sich der Verkäufer das Recht vor, die zum Zeitpunkt des Versands gültigen Preise anzuwenden. Bestätigte Preise sind für den in der Bestätigung angegebenen Fertigstellungstermin Festpreise, sofern nichts anderes angegeben ist. Preisanpassungen unterliegen, wenn sich der Fertigstellungstermin aus Gründen außerhalb der Kontrolle des Verkäufers verschiebt. Die Preise verstehen sich ohne Fracht, Versicherung oder Umsatz-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder ähnliche Steuern und alle derartigen Steuern (sofern zutreffend) werden vom Käufer getragen. ALLE BESTELLUNGEN UNTERLIEGEN DER ANNAHME DURCH DEN VERKÄUFER IN SEINEM WERK UND DER KREDITGENEHMIGUNG.

3. LIEFERUNGEN:

(a) Hat der Käufer mehrere Artikel oder Liefertermine angegeben, so sind die Verpflichtungen des Verkäufers hinsichtlich jedes Artikels und Liefertermins separat und unabhängig. Die Nichtlieferung eines Artikels oder die Nichteinhaltung eines Liefertermins durch den Verkäufer berührt weder die Verpflichtungen des Verkäufers hinsichtlich der übrigen in diesem Vertrag genannten Artikel oder Lieferungen noch die Verpflichtungen des Käufers in Bezug auf diese Artikel oder Lieferungen. Der Verkäufer ist bestrebt, den Bedürfnissen seiner Kunden mit dringendem Bedarf an den Produkten nachzukommen. Gegebenenfalls ist hierfür eine Expressgebühr zu entrichten. Der Käufer sollte die üblichen Produktionszeiten des Verkäufers berücksichtigen und diese bei der Bestellung bestätigen. (b) Hinsichtlich jeder in diesem Vertrag enthaltenen Lieferverpflichtung gilt Folgendes: (i) Die Übergabe einer Sendung an einen zugelassenen Spediteur gilt als Lieferung an den Käufer. Fehlen Versandanweisungen, gilt die Zustellung der Rechnung des Verkäufers als Lieferung. (ii) Die Lieferung innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem/den in diesem Vertrag angegebenen Liefertermin(en) gilt als vollständige Vertragserfüllung durch den Verkäufer. (iii) Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur auf den Käufer über. (c) Alle unstrittigen Lieferungen sind vom Käufer unverzüglich zu bezahlen, unabhängig von etwaigen Streitigkeiten bezüglich anderer gelieferter oder nicht gelieferter Waren. (d) Der Verkäufer berechnet keine Gebühren für seine Standardverpackung für Lieferungen innerhalb der USA. Die Standardverpackung des Verkäufers ist nicht für die Lagerung im Freien geeignet. Installationsanleitungen und -geräte werden jeder Sendung beigefügt und sollten verwendet werden, um Schäden durch unsachgemäße Installation zu vermeiden. Die Lieferung erfolgt ab Werk (FOB Versandort). Sendungen, die für UPS zu groß sind, können per Spedition oder gegen Gebühr an Dritte versandt werden. Sendungen mit FedEx und UPS werden frankiert versandt; die Gebühren von FedEx und UPS werden der Rechnung hinzugefügt. (e) Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht vor der Übergabe der Ware an einen lizenzierten Spediteur geltend gemacht werden. (f) Sollte der Verkäufer einen für eine Lieferung geltenden Liefertermin nicht einhalten: (i) Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, insbesondere Streiks, Aufstände, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen, Epidemien, Pandemien, Cyberangriffe, Handlungen von Regierungen oder deren Behörden oder Untergliederungen, gerichtliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Arbeitskräftemangel, Brennstoff- oder Rohstoffmangel, Maschinen- oder technische Ausfälle, Unterbrechungen der Lieferkette, Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken bei der Verarbeitung eines bestimmten Artikels oder die Unfähigkeit des Verkäufers, Materialien oder Dienstleistungen über seine üblichen Bezugsquellen zu beziehen, verlängert sich die Leistungsfrist des Verkäufers um einen Zeitraum, der unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Verzögerung angemessen ist. (ii) Ist der Verkäufer aus einem der in Unterabsatz (i) genannten Gründe vollständig an der Lieferung gehindert, kann er diesen Vertrag ohne Haftung kündigen; der Käufer bleibt jedoch zur Zahlung der produzierten Waren oder bereits erfolgten Lieferungen verpflichtet.

4. ZAHLUNG UND KREDIT:

(a) Die Zahlung erfolgt in US-Dollar. Ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto wird nach Prüfung und Genehmigung des Kreditantrags gewährt. Die Zahlung ist nach Wareneingang fällig, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes festgelegt ist. (b) Der Verkäufer kann Schecks oder andere Zahlungsmittel als Teilzahlungen akzeptieren, die im Rahmen dieses Vertrags fällig werden, ohne dass ein Vergleich oder eine Erfüllungsvereinbarung erforderlich ist. Dies berührt nicht das Recht des Verkäufers auf den Restbetrag, der im Rahmen dieses Vertrags fällig wird oder zukünftig fällig werden könnte, ungeachtet etwaiger Bedingungen, die auf oder in der Kommunikation im Zusammenhang mit einem solchen Scheck oder anderen Zahlungsmittel angegeben sind. (c) Der Verkäufer kann jede vom Käufer geleistete oder angebotene Zahlung auf jeden dem Verkäufer vom Käufer geschuldeten Betrag anrechnen, sei es aus diesem Vertrag oder anderweitig. (d) Für überfällige Zahlungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe des zum Rechnungsdatum gültigen Zinssatzes des Verkäufers erhoben. (e) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das Kreditlimit des Käufers jederzeit zu ändern oder die Zahlung vor Lieferung oder die Vorauszahlung offener Rechnungen ungeachtet etwaiger Vertragsbedingungen zu verlangen. (f) Sollte der Käufer die geforderte Vorauszahlung nicht leisten, ist der Verkäufer berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen oder die Lieferung zu verzögern, ohne dass die Rechte des Verkäufers aus diesem Vertrag im Übrigen beeinträchtigt werden.

5. Eigentumsvorbehalt an Waren; Pfandrechte:

(a) Bei Waren, die auf Kredit vom Verkäufer erworben wurden, behält der Verkäufer das uneingeschränkte Eigentum an allen an den Käufer gelieferten Waren sowie an allen daraus erzielten Produkten und Erlösen, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Der Verkäufer kann alle Rechte eines Sicherungsnehmers gemäß dem Uniform Commercial Code oder vergleichbaren Gesetzen geltend machen. Im Falle der Rücknahme solcher Waren durch den Verkäufer verpflichtet sich der Käufer, den Verkäufer hinsichtlich der Kosten für deren Entsorgung gemäß allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften, einschließlich derer zum Umweltschutz und zur Abfallentsorgung, vollständig schadlos zu halten. (b) Der Verkäufer erkennt an den gelieferten Waren kein Pfandrecht, Eigentum oder sonstige Rechte an, mit Ausnahme der Rechte der Person, Firma oder Körperschaft, die dem Verkäufer gegenüber für die darauf entfallenden Gebühren haftbar ist, und, im Falle von Waren, für die die Vereinigten Staaten im Rahmen eines anwendbaren Regierungsvertrags Teil- oder Vollzahlungen geleistet haben, der Rechte der Vereinigten Staaten selbst. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Rechte oder Pfandrechte haftet der Käufer für alle an den Verkäufer gelieferten Waren, die er für an ihnen oder an anderen Waren im Rahmen dieses oder eines anderen Vertrags durchgeführte Arbeiten berechnet hat, sowie für alle weiteren dem Verkäufer vom Käufer geschuldeten, noch nicht bezahlten Beträge. Der Verkäufer kann die Waren zurückbehalten und nach ordnungsgemäßer Ankündigung öffentlich oder anderweitig veräußern. Der Käufer hat Anspruch auf einen etwaigen Überschuss aus einer solchen Veräußerung nach Abzug der dem Verkäufer geschuldeten Beträge zuzüglich der Kosten und Auslagen der Veräußerung, einschließlich der Anwaltskosten.

6. GARANTIEN:

Der Einsatz eines aktiven Gassensors in einer dynamischen Umgebung unterliegt unvorhersehbaren Betriebsbelastungen, die vom Käufer die Einhaltung strenger Sicherheitsanforderungen erfordern und daher durch eine Funktionsgarantie nicht reduziert werden können. Der Verkäufer gewährleistet daher lediglich, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Versands in allen wesentlichen Punkten den Bedingungen einer schriftlich vereinbarten Spezifikation entsprechen oder, falls keine solche Spezifikation vorliegt, repräsentativen Mustern derselben Waren, sofern vorhanden, innerhalb der branchenüblichen Abweichungen, und dass sie für zwölf (12) Monate nach Lieferung an den Käufer frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Käufer trägt die alleinige und ausschließliche Verantwortung für die Richtigkeit der dem Verkäufer übermittelten Daten. Alle diese Daten müssen in der Bestellung des Käufers aufgeführt sein. Alle anderen ausdrücklichen und stillschweigenden Gewährleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Handelsüblichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, werden hiermit ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche wegen Patent-, Urheber- oder Markenrechtsverletzungen, die auf der Verwendung der Spezifikationen oder Daten des Käufers durch den Verkäufer beruhen. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer hinsichtlich solcher Ansprüche vollständig schadlos zu halten. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz mangelhafter Ware oder, nach alleiniger Wahl des Verkäufers, auf die Rückerstattung des Kaufpreises für mangelhafte Ware.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:

Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für zufällige, Folgeschäden, besondere, Straf- oder sonstige Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Werbe- oder Herstellungskosten, Rufschädigung oder Kundenverlust, die auf angeblicher Fahrlässigkeit, Gewährleistungsverletzung, Gefährdungshaftung, Vertragsbruch oder einer anderen Rechtsgrundlage beruhen, die sich aus der Verwendung, dem Missbrauch, dem Kauf, dem Verkauf oder dem Besitz seiner Waren oder der Erfüllung dieses Vertrags ergibt, soweit diese Haftung die Verpflichtungen des Verkäufers über den vom Käufer an den Verkäufer für den Gegenstand, auf dem die Forderung beruht, gezahlten Preis hinausgeht. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, vor der Inbetriebnahme alle Hardwarekomponenten ordnungsgemäß zu testen und die in der Bedienungsanleitung des Verkäufers beschriebenen Wartungsarbeiten durchzuführen. Die hierunter gelieferten Geräte dürfen unter keinen Umständen so verwendet werden, dass sie das alleinige Schutzsystem für die Sicherheit von Anlagen, Geräten und Personen darstellen. Die Ausrüstung ist zur Verwendung in Verbindung mit anderen geeigneten Schutzsystemen vorgesehen. Die Gesamthaftung des Verkäufers gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in jedem Fall auf den Vertragspreis beschränkt.

8. ANSPRÜCHE DES KÄUFERS:

Im Falle einer Reklamation des Käufers hinsichtlich der Qualität der gelieferten Waren muss die Ware dem Verkäufer unverzüglich zur Prüfung angeboten werden. Wenn der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Grund keine angemessene Gelegenheit zur Prüfung gibt, hat der Käufer keinen Anspruch auf Minderung oder Reklamation aufgrund oder in Bezug auf die Ware. (b) Reklamationen jeglicher Art oder Natur, mit Ausnahme versteckter Mängel, müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Ware durch den Käufer oder seinen Vertreter schriftlich geltend gemacht werden. (c) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, als mangelhaft geltend gemachte Ware zu ersetzen, es sei denn, der Verkäufer erhält repräsentative Muster der Ware und die Möglichkeit, die Ware an einem für den Verkäufer geeigneten Ort zu prüfen. (d) Das Recht des Käufers, Ware wegen eines Mangels abzulehnen, ist jederzeit auf den Teil der Ware beschränkt, der tatsächlich mangelhaft ist. (e) Ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers dürfen keine Waren an diesen zurückgesandt werden.

9. VORGESCHLAGENE ÄNDERUNGEN:

(a) Jegliche Änderungen der vom Käufer an den Verkäufer übermittelten Spezifikationen oder Daten bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. (b) Handelt es sich um einen Auftrag oder Unterauftrag der US-Regierung auf einer beliebigen Ebene und hat der Verkäufer zur Erlangung dieses Auftrags keine Kosten- oder Preisdaten bereitgestellt, werden Preisanpassungen zwischen den Parteien ohne die Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung von Kosten- oder Preisdaten vereinbart. Informationen, die der Verkäufer zu seinem Katalogpreis bereitstellt, gelten ausdrücklich nicht als Kosten- oder Preisdaten. Vorgeschlagene Änderungen, die nach Ansicht des Verkäufers, des Käufers oder eines Kunden des Käufers die Bereitstellung von Kosten- oder Preisdaten durch den Verkäufer erfordern, die Bestimmungen dieses Dokuments anderweitig beeinflussen oder die Offenlegung von technischen Daten oder Informationen, die der Verkäufer als sein Eigentum betrachtet, erfordern würden, gelten als nicht Gegenstand dieses Vertrags und sind für den Verkäufer nicht bindend.

10. KÜNDIGUNG:

(a) Betrifft dieser Vertrag die Lieferung von Waren an die US-Regierung, direkt oder indirekt, entweder im Rahmen eines Vertrags mit der US-Regierung oder im Rahmen eines Unterauftrags auf einer beliebigen Ebene eines solchen Vertrags, so hat der Verkäufer im Falle der Beendigung des Hauptvertrags mit der US-Regierung, die die Beendigung dieses Vertrags aus Gründen der Zweckmäßigkeit für den Käufer oder dessen Kunden zur Folge hat, Anspruch auf (i) den Preis der fertiggestellten und versandten, aber noch nicht bezahlten Waren zum Vertragspreis; und (ii) den Preis der fertiggestellten, aber noch nicht versandten oder bezahlten Waren zum Vertragspreis; und (iii) eine Vergütung für unfertige Leistungen in Höhe des Prozentsatzes des Vertragspreises, der dem vom Verkäufer an diesen Waren geleisteten Arbeitsaufwand entspricht, ermittelt durch Verhandlungen in gutem Glauben zwischen den Parteien. Der Käufer hat Anspruch auf die Ware, für die er bezahlt hat, und der Verkäufer hat die Möglichkeit, auf die Geltendmachung einer Vergütung für unfertige Leistungen zu verzichten, die er übernehmen oder anderweitig verwenden möchte. (b) Handelt es sich bei diesem Vertrag nicht um einen Vertrag oder Unterauftrag der US-Regierung, so hat der Käufer kein Recht, eine Bestellung zu kündigen oder zu stornieren. Im Falle einer Kündigung oder Stornierung einer Bestellung durch den Käufer hat der Verkäufer Anspruch auf den vollen Vertragspreis abzüglich aller Erlöse, die der Verkäufer nach Abzug aller Verkaufskosten durch den Weiterverkauf der zur Erfüllung der Bestellung erworbenen Fertigwaren oder Rohstoffe erzielt hat. Der Verkäufer kann jede Bestellung fristlos und ohne weitere Verpflichtungen kündigen und stornieren, wenn der Käufer gegen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf Exportkontrolle, Korruptionsbekämpfung und Einhaltung geltender Gesetze verstößt.

11. TECHNISCHE DATEN:

Es wird hiermit kein Anspruch auf technische Daten vom Verkäufer übertragen, mit Ausnahme der Daten zur Inspektion des fertigen Produkts.

12. GESCHÜTZTE BEREICHE, PROZESSE UND INFORMATIONEN:

Die Fertigungsbereiche, -prozesse und -informationen des Verkäufers sind urheberrechtlich geschützt, ebenso wie die Finanzdaten und -informationen des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Überprüfung seiner Bereiche, Prozesse und Informationen auf Bereiche, Prozesse und Informationen zu beschränken, die der Verkäufer als nicht urheberrechtlich geschützt betrachtet, und der Verkäufer ist ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in anderen Dokumenten nicht verpflichtet, Daten oder Informationen, die der Verkäufer als urheberrechtlich geschützt betrachtet, offenzulegen, zu übermitteln oder den Zugriff darauf zu gestatten oder den Käufer für die Folgen eines solchen Versäumnisses oder einer solchen Weigerung schadlos zu halten, sofern keine spezifische schriftliche Verpflichtungserklärung vorliegt, die einer solchen Offenlegung, Übermittlung, einem solchen Zugriff oder einer solchen Schadloshaltung zustimmt und von einem leitenden Angestellten des Verkäufers unterzeichnet wurde.

13. EXPORTKONTROLLE:

EXPORTKONTROLLE: Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer den Vorschriften der US-Regierung unterliegt, einschließlich des US-Handelsministeriums, das den Export oder die Umleitung bestimmter Produkte, Technologien und Software in bestimmte Länder verbietet. Alle hiermit eingegangenen Verpflichtungen des Verkäufers zur Bereitstellung von Produkten, Technologien, Software und technischer Unterstützung unterliegen in jeder Hinsicht diesen US-Gesetzen und -Vorschriften, einschließlich des Export Administration Act von 1979 in der geänderten Fassung und der vom US-Handelsministerium erlassenen Export Administration Regulations. Der Käufer garantiert, dass er die von der US-Regierung auferlegten Export- und Reexportbeschränkungen für Produkte, Technologien und Software des Verkäufers in jeder Hinsicht einhält und diese Produkte, Technologien und Software insbesondere nicht in Länder exportiert oder reexportiert, gegen die die USA ein Embargo verhängt oder Sanktionen verhängt haben, oder an Personen, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums oder der Denied Parties oder Entity List des US-Handelsministeriums oder einer anderen von der US-Regierung erstellten Liste eingeschränkter Parteien stehen. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte, Technologien und Software des Verkäufers nicht für Zwecke zu verwenden, die nach US-amerikanischem Recht verboten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entwicklung, Konstruktion, Produktion, Herstellung oder Nutzung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketenaktivitäten. Der Käufer wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass keine Verstöße gegen US-amerikanische Gesetze und Vorschriften erfolgen.

14. BESTECHUNGSBEKÄMPFUNG:

Der Käufer wird weder direkt noch indirekt die Zahlung von Geld oder sonstigen Wertgegenständen anbieten oder ein solches Angebot oder eine solche Zahlung genehmigen, um auf unangemessene oder korrupte Weise Einfluss auf einen Regierungsbeamten (wie unten definiert) zu nehmen oder auf andere Weise geltende Antikorruptionsgesetze zu verletzen, einschließlich aller geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften in Bezug auf Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Foreign Corrupt Practices Act der Vereinigten Staaten und den Bribery Act des Vereinigten Königreichs (Bribery Act 2010), in Verbindung mit einem Produkt, einer Technologie oder Software des Verkäufers, die der Käufer oder seine Kunden gemäß diesen Geschäftsbedingungen erhalten haben. Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen wird ein „Regierungsbeamter“ im weitesten Sinne definiert und umfasst: (i) jeden gewählten oder ernannten Regierungsbeamten; (ii) jeden Angestellten oder jede Person, die für oder im Namen eines Regierungsbeamten, einer Regierungsbehörde oder eines Unternehmens handelt, das eine Regierungsfunktion ausübt; (iii) jeden Funktionär, Angestellten oder jede Person, die für oder im Namen einer politischen Partei handelt, oder jeden Kandidaten für ein öffentliches Amt; (iv) einen Angestellten oder eine Person, die für oder im Namen einer öffentlichen internationalen Organisation handelt; oder (v) Personen, die anderweitig gemäß dem örtlichen Recht als Regierungsbeamter eingestuft werden, wobei „Regierung“ alle Ebenen und Unterteilungen von Regierungen außerhalb der Vereinigten Staaten umfasst (z. B. lokale, regionale oder nationale und administrative, gesetzgebende oder vollziehende).

15. EINHALTUNG VON GESETZEN:

Der Käufer verpflichtet sich, die geltenden Gesetze, Bestimmungen, Vorschriften, Anordnungen und Branchennormen (einschließlich jener in Bezug auf Privatsphäre und Datenschutz) in allen wesentlichen Punkten einzuhalten. Hierzu gehört unter anderem, dass er umgehend alle für seinen Geschäftsbetrieb erforderlichen behördlichen Genehmigungen einholt und aufrechtzuerhalten sowie alle ihm oder seinem Eigentum auferlegten Steuern, Abgaben und behördlichen Gebühren zahlt, mit Ausnahme von Streitigkeiten in gutem Glauben, für die angemessene Rücklagen gebildet werden.

16. SCHADENSERSATZ:

Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer und dessen verbundene Unternehmen sowie deren jeweilige Organe, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Vertreter (die „Freigestellten Parteien“) von allen Ansprüchen, Forderungen und Klagen sowie den daraus resultierenden Kosten, Auslagen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Gebühren, einschließlich angemessener Anwaltskosten, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, soweit diese auf einem Verstoß des Käufers gegen eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Käufers oder auf der Verwendung oder dem Missbrauch der Ware durch den Käufer beruhen, insbesondere auf der Einhaltung von Exportkontrollgesetzen und -vorschriften, Antikorruptionsgesetzen und -vorschriften sowie auf dem Verstoß gegen eine der hierin enthaltenen Zusicherungen oder Verpflichtungen. Der Käufer verpflichtet sich, die Rechtsverteidigung der Freigestellten Parteien in allen Rechtsstreitigkeiten zu übernehmen und zu führen, die zu Ansprüchen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen führen könnten. Ungeachtet der Verteidigung des Verkäufers erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass der Verkäufer auf eigene Kosten einen separaten Rechtsbeistand in Rechtsstreitigkeiten beauftragen kann, in denen diese Freistellung relevant ist. Der Käufer darf Ansprüche, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweiligen freigestellten Verkäufers beilegen; diese Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über jeden Anspruch informieren, für den der Verkäufer gemäß diesem Vertrag Anspruch auf Freistellung hat. Die Nichtbeachtung dieser Benachrichtigungspflicht schränkt die Freistellungsverpflichtung des Käufers jedoch nicht ein, es sei denn, dem Käufer entsteht dadurch ein wesentlicher Nachteil.

17. VERSAND:

Wenn der Käufer mit diesem Vertrag oder einem anderen offenen Vertrag oder Auftrag mit dem Verkäufer in Verzug ist, diesen verletzt oder ablehnt, dann kann der Verkäufer zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die dem Verkäufer hierunter oder kraft Gesetzes zustehen, ohne Vorankündigung (a) die Lieferungen, die in diesem Vertrag oder einem anderen Vertrag oder Auftrag gefordert werden, aussetzen, bis der Verzug, die Verletzung oder die Ablehnung behoben ist, oder (b) alle noch nicht gelieferten Teile dieses oder eines anderen Auftrags ganz oder teilweise stornieren (der Käufer bleibt für Schäden haftbar), oder (c) alle offenen Rechnungen des Käufers im Rahmen dieses und eines anderen Auftrags sofort fällig stellen, oder (d) ungeachtet aller Bedingungen oder Kredite auf Rechnung des Käufers alle oder einen Teil der hierunter verkauften Waren verkaufen, unabhängig davon, ob sie sich im Besitz des Käufers oder des Verkäufers befinden und für die noch keine vollständige Zahlung eingegangen ist, oder (e) alle anderen Rechtsmittel ausüben, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen. Die vorgenannten Rechtsmittel sind kumulativ und schließen sich nicht gegenseitig aus. Wenn der Verkäufer die Lieferung gemäß dieser Klausel aussetzt, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, die verspäteten Lieferungen anzunehmen und zu bezahlen, auch wenn die Lieferungen erst nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit erfolgen.

18. SCHIEDSVERFAHREN:

Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus diesem Vertrag ergeben (ausgenommen hiervon sind Streitigkeiten, die sich ausschließlich auf die Bezahlung von Waren beziehen), werden durch ein Schiedsverfahren gemäß den Regeln der American Arbitration Association im US-Bundesstaat Kalifornien beigelegt. Diese Regeln werden jedoch bei Bedarf modifiziert, um der Absicht der Parteien zu entsprechen, dass ein Schiedsverfahren eine möglichst zügige Methode zur Streitbeilegung darstellt. In Übereinstimmung mit dieser Absicht vereinbaren die Parteien ferner, dass das Schiedsverfahren spätestens dreißig (30) Werktage nach dem Datum beginnt, an dem eine der Parteien die andere darüber informiert, dass der Streit nicht beizulegen ist, und darum bittet, ihn einem Schiedsverfahren zu unterwerfen. Ein Schiedsrichter wird im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien innerhalb von zwanzig (20) Werktagen nach dem Datum, an dem der Streit durch die vorgenannte Mitteilung erklärt wird, ausgewählt. Können sich die Parteien nicht auf einen Schiedsrichter einigen, wird ein Gremium aus zwei bis drei Schiedsrichtern ernannt. Einer wird vom Käufer und ein oder zwei (nach Wahl des Verkäufers) vom Verkäufer ausgewählt. Dieses Gremium wird innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ablauf der oben genannten Frist von zwanzig (20) Werktagen ernannt. Die Parteien haben nach Beginn des Schiedsverfahrens maximal zwanzig (20) Werktage Zeit, um ihre jeweiligen Fälle dem Schiedsrichter vorzutragen. Diese Frist wird gleichmäßig zwischen ihnen aufgeteilt. Der/Die Schiedsrichter haben nach Abschluss der Anhörung maximal zehn (10) Werktage Zeit, um eine Entscheidung über den Streitfall zu fällen. Alle hierin festgelegten Fristen und Termine können im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien verlängert werden. Bezieht sich der Streit ausschließlich auf die Bezahlung von Waren, kann der Streit nach alleinigem Ermessen des Verkäufers diesem Schiedsverfahren unterzogen werden, indem der Verkäufer dem Käufer eine schriftliche Mitteilung über die Unlösbarkeit des Streitfalls und die Aufforderung zur Unterwerfung unter ein Schiedsverfahren zustellt. Die Parteien erkennen die Zuständigkeit der Gerichte des US-Bundesstaates Kalifornien für alle Schieds- und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag unwiderruflich an. Die Parteien vereinbaren, dass alle Klagen, Mitteilungen oder sonstigen Anträge an die genannten Gerichte sowie alle Schriftstücke im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren innerhalb und außerhalb des US-Bundesstaates Kalifornien per Einschreiben, persönlich oder auf eine andere nach den Regeln des zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts zulässige Weise zugestellt werden können.

19. GELTENDE GESETZE, SPRACHE:

Die Bestimmungen dieses Vertrags unterliegen dem materiellen Recht des US-Bundesstaates Kalifornien, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Dieser Vertrag ist in englischer Sprache verfasst, die Vorrang vor allen Übersetzungen hat.

20. GESAMTE VEREINBARUNG:

Sofern hierin oder in einem von beiden Parteien unterzeichneten Dokument nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, gilt dieses Dokument nach Ansicht der Parteien als endgültige schriftliche Fassung aller hierin enthaltenen Bedingungen und stellt ihre vollständige und ausschließliche Erklärung ihrer Vereinbarung zu den hierin geregelten Themen dar. Diese Bedingungen dürfen nicht durch den Nachweis einer früheren Vereinbarung oder einer gleichzeitigen mündlichen Vereinbarung widerlegt werden und dürfen nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes Schreiben erläutert, ergänzt, modifiziert, geändert, aufgehoben oder ersetzt werden.

 

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