AGB

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  1. Vertragsabschluss; Vertragsumfang:

    (a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf und Verkauf der im Vertrag beschriebenen Waren, zu dem dieses Dokument gehört, sowie für alle nachfolgenden Geschäfte zwischen Käufer und H2scan Corporation („Verkäufer“). Sie werden verbindlich und durchsetzbar, sobald (i) sie vom Käufer oder dessen Vertreter oder Makler unterzeichnet oder angenommen werden; oder (ii) falls sie nicht unterzeichnet oder angenommen werden, mit der Übergabe durch den Verkäufer an den Käufer, es sei denn, der Käufer widerspricht dem Verkäufer innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt schriftlich. (b) Diese Bedingungen ersetzen alle in der Bestellung des Käufers oder in anderen Dokumenten enthaltenen Bedingungen, unabhängig von Datum und Eingangsdatum. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen werden ausdrücklich abgelehnt. Die Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer setzt ausdrücklich die Zustimmung des Käufers zu den in diesem Formular dargelegten Bedingungen voraus. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien. Alle mündlichen oder schriftlichen Sortiments- oder Versandanweisungen für die hierunter fallenden Waren unterliegen den Bedingungen dieses Vertrags. (c) Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Änderungen, Stornierungen, Modifikationen, Abänderungen oder Änderungsaufträge hinsichtlich der Mengen, Typen, Größen oder Stile der hierunter verkauften Waren.

  2. ZITATE:

    Angebote sind sechzig (60) Tage ab ihrem Datum gültig, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich angegeben ist. Die angegebenen Preise sind Festpreise für Bestellungen, deren Versand laut Verkäufer innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Eingang der schriftlichen Bestellung des Käufers erfolgt; andernfalls behält sich der Verkäufer das Recht vor, die zum Zeitpunkt des Versands gültigen Preise anzuwenden. Bestätigte Preise sind für den in der Bestätigung angegebenen Fertigstellungstermin Festpreise, sofern nichts anderes angegeben ist. Preisanpassungen unterliegen, wenn sich der Fertigstellungstermin aus Gründen außerhalb der Kontrolle des Verkäufers verschiebt. Die Preise verstehen sich ohne Fracht, Versicherung oder Umsatz-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder ähnliche Steuern und alle derartigen Steuern (sofern zutreffend) werden vom Käufer getragen. ALLE BESTELLUNGEN UNTERLIEGEN DER ANNAHME DURCH DEN VERKÄUFER IN SEINEM WERK UND DER KREDITGENEHMIGUNG.

  3. LIEFERUNGEN:

    (a) Hat der Käufer mehrere Artikel oder Liefertermine angegeben, so sind die Verpflichtungen des Verkäufers in Bezug auf jeden Artikel und Liefertermin gesondert. Die Nichtlieferung eines Artikels oder die Nichteinhaltung eines Liefertermins durch den Verkäufer berührt weder die Verpflichtungen des Verkäufers in Bezug auf die übrigen in diesem Vertrag angegebenen Artikel oder Lieferungen noch die Verpflichtungen des Käufers in Bezug auf diese Artikel oder Lieferungen. Der Verkäufer ist bemüht, den Bedürfnissen seiner Kunden entgegenzukommen, die seine Produkte sofort benötigen. Gegebenenfalls ist hierfür eine Expressgebühr erforderlich. Der Käufer sollte grundsätzlich die üblichen Fertigungszeiten des Verkäufers berücksichtigen und dies bei der Bestellung bestätigen. (b) In Bezug auf jede in diesem Vertrag enthaltene Lieferverpflichtung gilt: (i) Die Übergabe einer Sendung an einen zugelassenen Spediteur gilt als Lieferung an den Käufer, oder, falls keine Versandanweisungen vorliegen, gilt die Zusendung der Rechnung des Verkäufers als Lieferung. (ii) Eine Lieferung innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem/den in diesem Vertrag angegebenen Liefertermin(en) gilt als vollständige Erfüllung durch den Verkäufer. (iii) Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Waren geht mit der Übergabe der Waren an einen Spediteur auf den Käufer über. (c) Jede Lieferung, die nicht Gegenstand von Streitigkeiten ist, ist vom Käufer unverzüglich zu bezahlen, ungeachtet etwaiger Streitigkeiten bezüglich anderer gelieferter oder nicht gelieferter Waren. (d) Der Verkäufer berechnet keine Gebühren für seine Standardverpackung für Lieferungen in die USA. Die Standardverpackung des Verkäufers ist nicht für die Lagerung im Freien geeignet. Installationsanweisungen und -geräte werden mit jeder Lieferung bereitgestellt und sollten verwendet werden, um Schäden durch unsachgemäße Installationsverfahren zu vermeiden. Die Lieferung erfolgt FOB-Versandort. Sendungen können unfrei oder gegen Rechnungsstellung an Dritte über einen Spediteur verschickt werden, wenn sie für UPS zu groß sind. Sendungen von Fed Ex und UPS werden vorausbezahlt und die Gebühren von Fed Ex und UPS werden der Rechnung hinzugefügt. (e) Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht vor der Übergabe der Waren an einen zugelassenen Spediteur zum Versand geltend gemacht werden. (f) Falls der Verkäufer einen für eine Lieferung gemäß diesem Vertrag geltenden Lieferplan nicht einhalten kann: (i) Falls die Lieferung durch Ereignisse verzögert wird, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aufstände, soziale Unruhen, Naturkatastrophen oder von Menschen verursachte Katastrophen, Handlungen einer Regierung oder einer Behörde oder Unterabteilung davon, gerichtliche Schritte, Arbeitskonflikte, Mangel an Arbeitskräften, Mangel an Kraftstoff oder Rohstoffen, Maschinen- oder technisches Versagen, Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der Verarbeitung eines bestimmten Artikels oder die Unfähigkeit des Verkäufers, Materialien oder Dienstleistungen über seine regulären Quellen zu beziehen, wird die Erfüllungsfrist des Verkäufers um einen Zeitraum verlängert, der in Anbetracht des Ausmaßes der Verzögerung angemessen ist, (ii) Falls der Verkäufer aus einem der in Unterabsatz (i) oben aufgeführten Gründe vollständig an der Lieferung gehindert wird, kann der Verkäufer diesen Vertrag ohne Haftung kündigen, wobei der Käufer weiterhin verpflichtet bleibt, für die hergestellten Waren oder bereits erfolgten Lieferungen zu zahlen.

  4. ZAHLUNG UND GUTSCHRIFT:

    (a) Die Zahlung hat in US-Dollar netto 30 Tage nach Erhalt der Ware zu erfolgen, sofern in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes angegeben ist. (b) Der Verkäufer kann als Teilzahlung Beträge akzeptieren, die hierunter fällig werden, und zwar Schecks oder andere Zahlungsmittel, ohne eine Vereinbarung oder Erfüllung abzuschließen und unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf den fälligen oder fälligen Restbetrag ungeachtet der auf einem solchen Scheck oder anderen Zahlungsmittel vermerkten oder in einer Mitteilung im Zusammenhang mit diesem Scheck oder anderen Zahlungsmitteln angegebenen Bedingungen. (c) Der Verkäufer kann jede vom Käufer geleistete oder angebotene Zahlung auf jeden zu diesem Zeitpunkt fälligen und vom Käufer dem Verkäufer geschuldeten Betrag anrechnen, ob im Rahmen dieses Vertrags oder anderweitig. (d) Für überfällige Zahlungen wird eine Bearbeitungsgebühr zum geltenden Zinssatz des Verkäufers zum Rechnungsdatum erhoben. (e) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das Kreditlimit des Käufers, sofern vorhanden, jederzeit zu ändern oder die Zahlung vor der Lieferung oder die Vorauszahlung ausstehender Rechnungen ungeachtet der Bedingungen zu verlangen. (f) Wenn der Käufer die Vorauszahlung nicht leistet, hat der Verkäufer die Möglichkeit, diesen Vertrag zu kündigen oder die Lieferung zu verzögern, ohne dass die Rechte des Verkäufers hierunter beeinträchtigt werden.

  5. EIGENTUM AN WAREN; PFANDRECHTE:

    (a) Bei Waren, die auf Kredit vom Verkäufer gekauft wurden, behält der Verkäufer das volle Eigentum an allen an den Käufer gelieferten Waren und allen Produkten und Erlösen daraus, bis der Käufer die Waren vollständig bezahlt hat, und kann alle Rechte eines gesicherten Gläubigers in Bezug auf diese Waren gemäß dem Uniform Commercial Code oder anderen vergleichbaren Gesetzen ausüben. Für den Fall, dass der Verkäufer diese Waren wieder in Besitz nimmt, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, den Verkäufer von den Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung gemäß allen geltenden Gesetzen und Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen zum Umweltschutz und zur Abfallentsorgung, freizustellen und schadlos zu halten. (b) Der Verkäufer erkennt keine Pfandrechte oder Eigentumsrechte oder andere Ansprüche an an den Verkäufer gelieferten Waren an, mit Ausnahme derjenigen der Person, Firma oder Gesellschaft, die dem Verkäufer für die damit verbundenen Gebühren verantwortlich ist, und im Fall von Waren, für die die Vereinigten Staaten gemäß einem geltenden Regierungsvertrag teilweise oder vollständige Zahlungen geleistet haben, der Vereinigten Staaten. Vorbehaltlich solcher anerkannten Pfandrechte oder Rechte, zusätzlich zu und nicht abträglich von anderen Rechtsmitteln oder Pfandrechten, die gesetzlich zustehen, sind an den Verkäufer gelieferte Waren zur Zahlung aller Gebühren des Verkäufers für an ihnen oder an anderen Waren durchgeführte Arbeiten, entweder gemäß diesem Vertrag oder einem anderen Vertrag, und für alle anderen unbezahlten Gebühren jeglicher Art, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, haftbar und können vom Verkäufer einbehalten werden, um sie bei einer öffentlichen Versteigerung oder anderweitig nach ordnungsgemäßer Benachrichtigung zu verkaufen. Der Käufer hat Anspruch auf den Überschuss, der bei einem solchen Verkauf nach Abzug der dem Verkäufer geschuldeten Beträge zuzüglich der Kosten und Ausgaben des Verkaufs, einschließlich der Rechtskosten, erzielt wird.

  6. GARANTIEN:

    Die Verwendung eines aktiven Gassensors in einer dynamischen Umgebung ist unvorhersehbaren Betriebsbelastungen unterworfen, die vom Käufer die Einhaltung strenger Sicherheitsanforderungen erfordern und daher durch eine Funktionsgarantie nicht verringert werden können. Der Verkäufer garantiert daher nur, dass die hiermit gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung in allen wesentlichen Punkten den Bedingungen einer Spezifikation entsprechen, die der Verkäufer schriftlich für diesen Vertrag vereinbart hat, oder, falls eine solche Spezifikation nicht vorliegt, repräsentativen Mustern derselben Waren, sofern vorhanden, innerhalb der handelsüblichen Abweichungen, und dass sie für (12) Monate nach ihrer Lieferung an den Käufer frei von Verarbeitungs- oder Materialfehlern sind. Der Käufer ist allein und ausschließlich für die Richtigkeit der dem Verkäufer bereitgestellten Daten verantwortlich. Alle diese Daten müssen auf der Bestellung des Käufers erscheinen. ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN HIERMIT ABGELEHNT UND AUSGESCHLOSSEN. Der Verkäufer haftet nicht für Patent-, Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen, die sich aus dem Vertrauen des Verkäufers auf die Spezifikationen oder Daten des Käufers ergeben, und der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer in Bezug auf derartige Ansprüche schadlos zu halten. Die Haftung des Verkäufers hierunter beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz mangelhafter Waren oder, nach alleinigem und ausschließlichem Ermessen des Verkäufers, auf die Rückerstattung des Preises für Waren, die seiner Meinung nach mangelhaft sind.

  7. Haftungsbeschränkung:

    Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für zufällige, Folge-, Sonder-, Straf- oder sonstige Schäden, einschließlich aber nicht beschränkt auf Geschäftsverluste oder entgangenen Gewinn, Werbe- oder Herstellungskosten, Rufschädigung oder Kundenverluste, aufgrund angeblicher Fahrlässigkeit, Garantieverletzung, verschuldensunabhängiger Haftung, Vertragsverletzung oder sonstiger Rechtstheorie, die sich aus der Nutzung, dem Missbrauch, dem Kauf, Verkauf oder dem Besitz seiner Waren oder der Erfüllung dieses Vertrags ergeben, soweit diese Haftung die Verpflichtungen des Verkäufers über den vom Käufer an den Verkäufer für den Artikel, auf dem dieser Anspruch beruht, bezahlten Preis hinaus erweitert. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, vor der Bereitstellung an der gesamten Hardware akzeptable Tests durchzuführen und Wartungsarbeiten gemäß der Bedienungsanleitung des Verkäufers auszuführen. DIE HIERMIT BEREITGESTELLTE AUSRÜSTUNG DARF UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SO VERWENDET WERDEN, BEI DER SIE DAS EINZIGE SCHUTZSYSTEM FÜR DIE SICHERHEIT VON ANLAGEN, AUSRÜSTUNG UND PERSONAL IST; DIE AUSRÜSTUNG IST ZUR VERWENDUNG IN VERBINDUNG MIT ANDEREN GEEIGNETEN SCHUTZSYSTEMEN VORGESEHEN. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung des Verkäufers gemäß diesen Geschäftsbedingungen den Vertragspreis.

  8. ANSPRÜCHE DES KÄUFERS:

    Im Falle einer Reklamation des Käufers hinsichtlich der Qualität der gelieferten Waren muss die Ware dem Verkäufer unverzüglich zur Prüfung angeboten werden. Wenn der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Grund keine angemessene Gelegenheit zur Prüfung gibt, hat der Käufer keinen Anspruch auf Minderung oder Reklamation aufgrund oder in Bezug auf die Ware. (b) Reklamationen jeglicher Art oder Natur, mit Ausnahme versteckter Mängel, müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Ware durch den Käufer oder seinen Vertreter schriftlich geltend gemacht werden. (c) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, als mangelhaft geltend gemachte Ware zu ersetzen, es sei denn, der Verkäufer erhält repräsentative Muster der Ware und die Möglichkeit, die Ware an einem für den Verkäufer geeigneten Ort zu prüfen. (d) Das Recht des Käufers, Ware wegen eines Mangels abzulehnen, ist jederzeit auf den Teil der Ware beschränkt, der tatsächlich mangelhaft ist. (e) Ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers dürfen keine Waren an diesen zurückgesandt werden.

  9. VORGESCHLAGENE ÄNDERUNGEN:

    (a) Jegliche Änderungen der Spezifikationen oder Daten, die der Käufer dem Verkäufer zur Verfügung stellt, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. (b) Handelt es sich um einen Vertrag mit der US-Regierung oder einen Untervertrag auf irgendeiner Ebene im Rahmen eines solchen Vertrags und hat der Verkäufer keine Kosten- oder Preisdaten zur Erlangung dieses Vertrags vorgelegt, werden jegliche Preisanpassungen zwischen den Parteien vereinbart, ohne dass der Verkäufer Kosten- oder Preisdaten zur Unterstützung jeglicher Preisansprüche vorlegen muss. Vom Verkäufer bereitgestellte Informationen in Bezug auf den Katalogpreis des Verkäufers, sofern vorhanden, und die Unterstützung dafür gelten ausdrücklich nicht als Kosten- oder Preisdaten. Vorgeschlagene Änderungen, die nach Ansicht des Verkäufers, des Käufers oder eines Kunden des Käufers den Verkäufer dazu verpflichten würden, Kosten- oder Preisdaten bereitzustellen oder die Bedingungen dieses Dokuments anderweitig zu beeinträchtigen, gelten als außerhalb des Geltungsbereichs dieses Vertrags stehend, ebenso wie vorgeschlagene Änderungen, die die Offenlegung technischer Daten oder Informationen erfordern, die der Verkäufer als urheberrechtlich geschützt betrachtet, und sind für den Verkäufer nicht bindend und haben keinerlei Rechtskraft oder Wirkung.

  10. BEENDIGUNG:

    (a) Wenn dieser Vertrag die Lieferung von Waren an die US-Regierung betrifft, direkt oder indirekt, entweder im Rahmen eines Vertrags mit der US-Regierung oder im Rahmen eines Untervertrags auf einer beliebigen Ebene im Rahmen dieses Vertrags, hat der Verkäufer im Falle der Kündigung des Hauptvertrags mit der US-Regierung, die zur Kündigung dieses Vertrags aus Gründen der Bequemlichkeit des Käufers oder des Kunden des Käufers führt, Anspruch auf (i) den Preis der fertiggestellten und versandten, aber noch nicht bezahlten Waren zum Vertragspreis; und (ii) den Preis der fertiggestellten, aber noch nicht versandten oder bezahlten Waren zum Vertragspreis; und (iii) eine Vergütung für laufende Arbeiten in Höhe des Prozentsatzes des Vertragspreises, der dem Prozentsatz der vom Verkäufer an diesen Waren geleisteten Arbeit entspricht, der durch Verhandlungen in gutem Glauben zwischen den Parteien bestimmt wird. Der Käufer hat Anspruch auf Erhalt aller Waren, für die er bezahlt, und der Verkäufer hat die Möglichkeit, keine Vergütung für laufende Arbeiten zu verlangen, die er übernehmen oder umleiten möchte. (b) Wenn dieser Vertrag kein Vertrag oder Untervertrag der US-Regierung ist, hat der Käufer kein Recht, eine Bestellung zu kündigen oder zu stornieren. Falls der Käufer eine Bestellung kündigt oder storniert, hat der Verkäufer Anspruch auf den vollen Vertragspreis abzüglich aller Erlöse, die der Verkäufer nach Zahlung aller Verkaufskosten durch den Verkauf der vom Verkäufer zur Erfüllung der Bestellung gekauften Fertigwaren oder Rohstoffe erzielt hat. Der Verkäufer kann jede Bestellung sofort kündigen und stornieren (ohne Strafe oder weitere Verpflichtung), wenn der Käufer gegen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf Exportkontrolle, Bestechungsbekämpfung und Einhaltung von Gesetzen verstößt.

  11. TECHNISCHE DATEN:

    Es wird hiermit kein Anspruch auf technische Daten vom Verkäufer übertragen, mit Ausnahme der Daten zur Inspektion des fertigen Produkts.

  12. GESCHÜTZTE BEREICHE, PROZESSE UND INFORMATIONEN:

    Die Fertigungsbereiche, -prozesse und -informationen des Verkäufers sind urheberrechtlich geschützt, ebenso wie die Finanzdaten und -informationen des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Überprüfung seiner Bereiche, Prozesse und Informationen auf Bereiche, Prozesse und Informationen zu beschränken, die der Verkäufer als nicht urheberrechtlich geschützt betrachtet, und der Verkäufer ist ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in anderen Dokumenten nicht verpflichtet, Daten oder Informationen, die der Verkäufer als urheberrechtlich geschützt betrachtet, offenzulegen, zu übermitteln oder den Zugriff darauf zu gestatten oder den Käufer für die Folgen eines solchen Versäumnisses oder einer solchen Weigerung schadlos zu halten, sofern keine spezifische schriftliche Verpflichtungserklärung vorliegt, die einer solchen Offenlegung, Übermittlung, einem solchen Zugriff oder einer solchen Schadloshaltung zustimmt und von einem leitenden Angestellten des Verkäufers unterzeichnet wurde.

  13. EXPORTKONTROLLE:

    EXPORTKONTROLLE: Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer den Vorschriften der US-Regierung unterliegt, einschließlich des US-Handelsministeriums, das den Export oder die Umleitung bestimmter Produkte, Technologien und Software in bestimmte Länder verbietet. Alle hiermit eingegangenen Verpflichtungen des Verkäufers zur Bereitstellung von Produkten, Technologien, Software und technischer Unterstützung unterliegen in jeder Hinsicht diesen US-Gesetzen und -Vorschriften, einschließlich des Export Administration Act von 1979 in der geänderten Fassung und der vom US-Handelsministerium erlassenen Export Administration Regulations. Der Käufer garantiert, dass er die von der US-Regierung auferlegten Export- und Reexportbeschränkungen für Produkte, Technologien und Software des Verkäufers in jeder Hinsicht einhält und diese Produkte, Technologien und Software insbesondere nicht in Länder exportiert oder reexportiert, gegen die die USA ein Embargo verhängt oder Sanktionen verhängt haben, oder an Personen, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums oder der Denied Parties oder Entity List des US-Handelsministeriums oder einer anderen von der US-Regierung erstellten Liste eingeschränkter Parteien stehen. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte, Technologien und Software des Verkäufers nicht für Zwecke zu verwenden, die nach US-amerikanischem Recht verboten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entwicklung, Konstruktion, Produktion, Herstellung oder Nutzung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketenaktivitäten. Der Käufer wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass keine Verstöße gegen US-amerikanische Gesetze und Vorschriften erfolgen.

  14. ANTI-BESTECHUNG:

    Der Käufer wird weder direkt noch indirekt die Zahlung von Geld oder sonstigen Wertgegenständen anbieten oder ein solches Angebot oder eine solche Zahlung genehmigen, um auf unangemessene oder korrupte Weise Einfluss auf einen Regierungsbeamten (wie unten definiert) zu nehmen oder auf andere Weise geltende Antikorruptionsgesetze zu verletzen, einschließlich aller geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften in Bezug auf Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Foreign Corrupt Practices Act der Vereinigten Staaten und den Bribery Act des Vereinigten Königreichs (Bribery Act 2010), in Verbindung mit einem Produkt, einer Technologie oder Software des Verkäufers, die der Käufer oder seine Kunden gemäß diesen Geschäftsbedingungen erhalten haben. Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen wird ein „Regierungsbeamter“ im weitesten Sinne definiert und umfasst: (i) jeden gewählten oder ernannten Regierungsbeamten; (ii) jeden Angestellten oder jede Person, die für oder im Namen eines Regierungsbeamten, einer Regierungsbehörde oder eines Unternehmens handelt, das eine Regierungsfunktion ausübt; (iii) jeden Funktionär, Angestellten oder jede Person, die für oder im Namen einer politischen Partei handelt, oder jeden Kandidaten für ein öffentliches Amt; (iv) einen Angestellten oder eine Person, die für oder im Namen einer öffentlichen internationalen Organisation handelt; oder (v) Personen, die anderweitig gemäß dem örtlichen Recht als Regierungsbeamter eingestuft werden, wobei „Regierung“ alle Ebenen und Unterteilungen von Regierungen außerhalb der Vereinigten Staaten umfasst (z. B. lokale, regionale oder nationale und administrative, gesetzgebende oder vollziehende).

  15. EINHALTUNG VON GESETZEN:

    Der Käufer verpflichtet sich, die geltenden Gesetze, Bestimmungen, Vorschriften, Anordnungen und Branchennormen (einschließlich jener in Bezug auf Privatsphäre und Datenschutz) in allen wesentlichen Punkten einzuhalten. Hierzu gehört unter anderem, dass er umgehend alle für seinen Geschäftsbetrieb erforderlichen behördlichen Genehmigungen einholt und aufrechtzuerhalten sowie alle ihm oder seinem Eigentum auferlegten Steuern, Abgaben und behördlichen Gebühren zahlt, mit Ausnahme von Streitigkeiten in gutem Glauben, für die angemessene Rücklagen gebildet werden.

  16. ENTSCHÄDIGUNG:

    Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer und dessen verbundene Unternehmen sowie deren jeweilige leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter (freigestellte Parteien des Verkäufers) von allen Ansprüchen, Forderungen und Klagen sowie den daraus resultierenden Kosten, Aufwendungen, Haftungen, Schäden, Verlusten und Gebühren, einschließlich angemessener Anwaltshonorare und -kosten, freizustellen und schadlos zu halten, soweit diese aus einem Verstoß des Käufers gegen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einhaltung von Exportkontrollgesetzen und -vorschriften, Antikorruptionsgesetzen und -vorschriften sowie Verstößen gegen hierin enthaltene Zusicherungen oder Verpflichtungen. Der Käufer verpflichtet sich, die Rechtsverteidigung der freigestellten Parteien des Verkäufers in allen Rechtsstreitigkeiten zu übernehmen, die zu Ansprüchen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen führen könnten. Ungeachtet der Verteidigung des Verkäufers erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass der Verkäufer in Rechtsstreitigkeiten, in denen diese Freistellung Gegenstand sein soll, auf eigene Kosten einen separaten Rechtsanwalt beauftragen kann. Der Käufer wird keine Ansprüche gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweiligen freigestellten Partei des Verkäufers begleichen, die nicht ungerechtfertigt verweigert werden darf. Der Verkäufer wird den Käufer ohne unangemessene Verzögerung über alle Ansprüche informieren, für die ihm gemäß diesem Vertrag eine Entschädigung zusteht. Die unterlassene Mitteilung schränkt die Entschädigungspflicht des Käufers nicht ein, es sei denn, der Käufer erleidet dadurch einen erheblichen Schaden.

  17. URSPRÜNGLICH:

    Wenn der Käufer mit diesem Vertrag oder einem anderen offenen Vertrag oder Auftrag mit dem Verkäufer in Verzug ist, diesen verletzt oder ablehnt, dann kann der Verkäufer zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die dem Verkäufer hierunter oder kraft Gesetzes zustehen, ohne Vorankündigung (a) die Lieferungen, die in diesem Vertrag oder einem anderen Vertrag oder Auftrag gefordert werden, aussetzen, bis der Verzug, die Verletzung oder die Ablehnung behoben ist, oder (b) alle noch nicht gelieferten Teile dieses oder eines anderen Auftrags ganz oder teilweise stornieren (der Käufer bleibt für Schäden haftbar), oder (c) alle offenen Rechnungen des Käufers im Rahmen dieses und eines anderen Auftrags sofort fällig stellen, oder (d) ungeachtet aller Bedingungen oder Kredite auf Rechnung des Käufers alle oder einen Teil der hierunter verkauften Waren verkaufen, unabhängig davon, ob sie sich im Besitz des Käufers oder des Verkäufers befinden und für die noch keine vollständige Zahlung eingegangen ist, oder (e) alle anderen Rechtsmittel ausüben, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen. Die vorgenannten Rechtsmittel sind kumulativ und schließen sich nicht gegenseitig aus. Wenn der Verkäufer die Lieferung gemäß dieser Klausel aussetzt, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, die verspäteten Lieferungen anzunehmen und zu bezahlen, auch wenn die Lieferungen erst nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit erfolgen.

  18. SCHIEDSVERFAHREN:

    Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus diesem Vertrag ergeben (ausgenommen hiervon sind Streitigkeiten, die sich ausschließlich auf die Bezahlung von Waren beziehen), werden durch ein Schiedsverfahren gemäß den Regeln der American Arbitration Association im US-Bundesstaat Kalifornien beigelegt. Diese Regeln werden jedoch bei Bedarf modifiziert, um der Absicht der Parteien zu entsprechen, dass ein Schiedsverfahren eine möglichst zügige Methode zur Streitbeilegung darstellt. In Übereinstimmung mit dieser Absicht vereinbaren die Parteien ferner, dass das Schiedsverfahren spätestens dreißig (30) Werktage nach dem Datum beginnt, an dem eine der Parteien die andere darüber informiert, dass der Streit nicht beizulegen ist, und darum bittet, ihn einem Schiedsverfahren zu unterwerfen. Ein Schiedsrichter wird im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien innerhalb von zwanzig (20) Werktagen nach dem Datum, an dem der Streit durch die vorgenannte Mitteilung erklärt wird, ausgewählt. Können sich die Parteien nicht auf einen Schiedsrichter einigen, wird ein Gremium aus zwei bis drei Schiedsrichtern ernannt. Einer wird vom Käufer und ein oder zwei (nach Wahl des Verkäufers) vom Verkäufer ausgewählt. Dieses Gremium wird innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ablauf der oben genannten Frist von zwanzig (20) Werktagen ernannt. Die Parteien haben nach Beginn des Schiedsverfahrens maximal zwanzig (20) Werktage Zeit, um ihre jeweiligen Fälle dem Schiedsrichter vorzutragen. Diese Frist wird gleichmäßig zwischen ihnen aufgeteilt. Der/Die Schiedsrichter haben nach Abschluss der Anhörung maximal zehn (10) Werktage Zeit, um eine Entscheidung über den Streitfall zu fällen. Alle hierin festgelegten Fristen und Termine können im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien verlängert werden. Bezieht sich der Streit ausschließlich auf die Bezahlung von Waren, kann der Streit nach alleinigem Ermessen des Verkäufers diesem Schiedsverfahren unterzogen werden, indem der Verkäufer dem Käufer eine schriftliche Mitteilung über die Unlösbarkeit des Streitfalls und die Aufforderung zur Unterwerfung unter ein Schiedsverfahren zustellt. Die Parteien erkennen die Zuständigkeit der Gerichte des US-Bundesstaates Kalifornien für alle Schieds- und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag unwiderruflich an. Die Parteien vereinbaren, dass alle Klagen, Mitteilungen oder sonstigen Anträge an die genannten Gerichte sowie alle Schriftstücke im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren innerhalb und außerhalb des US-Bundesstaates Kalifornien per Einschreiben, persönlich oder auf eine andere nach den Regeln des zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts zulässige Weise zugestellt werden können.

  19. ANWENDBARES RECHT; SPRACHE:

    Die Bestimmungen dieses Vertrags unterliegen dem materiellen Recht des US-Bundesstaates Kalifornien, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Dieser Vertrag ist in englischer Sprache verfasst, die Vorrang vor allen Übersetzungen hat.

  20. GESAMTE VEREINBARUNG:

    Sofern hierin oder in einem von beiden Parteien unterzeichneten Dokument nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, gilt dieses Dokument nach Ansicht der Parteien als endgültige schriftliche Fassung aller hierin enthaltenen Bedingungen und stellt ihre vollständige und ausschließliche Erklärung ihrer Vereinbarung zu den hierin geregelten Themen dar. Diese Bedingungen dürfen nicht durch den Nachweis einer früheren Vereinbarung oder einer gleichzeitigen mündlichen Vereinbarung widerlegt werden und dürfen nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes Schreiben erläutert, ergänzt, modifiziert, geändert, aufgehoben oder ersetzt werden.

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